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Die Aschaffenburger
Hundeschule
Petra Führmann &
Iris Franzke GbR
Tel 06021 / 20156
info@hundeschule-ab.de

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Wir sind Mitglied:

Interessengemeinschaft
unabhängiger
Hundeschulen e. V.

Bundesverband der
Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen

Prüfungsordnung zum
Aschaffenburger Hundeführerschein

Vorwort

In dem Bewußtsein, daß es bislang keine einheitliche gesetzliche Regelung für einen Hundeführerschein gibt, wurde diese Prüfungsordnung geschaffen, um neben der Hundeausbildung zu Sportzwecken eine Dokumentationsmöglichkeit des Ausbildungsstandes und der Zuverlässigkeit für Familien- und Begleithunde zu schaffen.

Die Prüfung soll daher in einem alltäglichen Rahmen mit Anforderungen, wie sie im normalen Zusammenleben mit einem Hund auftreten, stattfinden.

Mit dem Bestehen der Prüfung soll dem/der Besitzer/in die Möglichkeit gegeben werden, die Zuverlässigkeit, den Gehorsam und die Unbedenklichkeit des Hundes zu demonstrieren.

Um eine möglichst objektive Beurteilung zu gewährleisten, besteht die unabhängige Prüfungskommission aus Vertreter/innen von Dog-Trainee-Program, des Tierschutzvereines Aschaffenburg e.V. sowie einem/einer Veterinärmediziner/in. Aus diesem Gremium wird ein/e Hauptrichter/in gewählt, dem/der die letztendliche Entscheidung über das Bestehen bzw. Nichtbestehen der Prüfung zufällt.

Die Teilnahme an der Prüfung steht allen Hundebesitzer/innen offen. Der Hund sollte mindestens 10 Monate alt sein.

Allgemeine Bestimmungen

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen, die im normalen Lebensumfeld (im belebten Stadt- oder Wohngebiet) durchgeführt werden. Die Prüfungssituationen und Ablenkungen für den Hund können daher wechseln.

Für jeden teilnehmenden Hund ist ein gültiger Impfpass vorzulegen. Ohne Vorlage des Impfpasses besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Prüfung.

Bei der Meldung ist für jeden Hund eine Meldegebühr in Höhe von 50,00 DM im Voraus zu entrichten. Eine Erstattung bei Nichtteilnahme oder Nichtbestehen der Prüfung ist nicht möglich. Die Prüfungsgebühr dient zur Deckung der Material- und Erstellungskosten für den Hundeführerschein. Evtl. Überschüsse werden dem Tierschutzverein Aschaffenburg e. V. zur Verfügung gestellt.

Die Bewertung der Prüfungsleistung erfolgt nach festgelegtem Punktsystem (kann bei Bedarf angefordert werden). Besteht der Hund die Prüfung, erhält der/die Hundebesitzer/in den Hundeführerschein ausgehändigt. Auf schriftlichen Antrag kann auch eine Kopie des Bewertungsbogen überlassen werden.

Während der Prüfung sind den Anweisungen des/der Richter/innen Folge zu leisten. Mit Leckerchen oder Spielzeug darf während der Prüfung nicht gearbeitet werden. Loben und Ansprechen des Hundes zur Ermunterung sind hingegen in normalem Maße erlaubt. Ebenso ist ein mündliches Ermahnen oder Tadeln des Hundes erlaubt. Der Hund darf mit einem üblichen Leder-, Nylon- oder Kettenhalsband oder Halti geführt werden. (Dressurhalsbänder oder Gentle-Dog sind nicht erlaubt).

Jede Hörzeichenverweigerung führt zu Punktabzug. Muß ein Hörzeichen des öfteren wiederholt werden, wird für jede Wiederholung ein Punkt abgezogen. Verweigert ein Hund die Ausführung eines Befehles vier Mal, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Zeigt sich der Hund in irgendeiner Situation nach Einschätzung des/der Richter/innen aggressiv ggü. Menschen oder Tieren gilt die Prüfung als nicht bestanden.Bei Nichtbestehen der Prüfung kann diese frühestens nach 6 Wochen wiederholt werden. Bei Wiederholung ist auch die Prüfungsgebühr nochmals zu zahlen.

Alle Prüfungsteile werden auf Zeichen des/der Richter/in begonnen bzw. beendet.

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